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   BVerwG, 29.09.1995 - 11 B 134.95   

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https://dejure.org/1995,6935
BVerwG, 29.09.1995 - 11 B 134.95 (https://dejure.org/1995,6935)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.1995 - 11 B 134.95 (https://dejure.org/1995,6935)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 1995 - 11 B 134.95 (https://dejure.org/1995,6935)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Art und Ausmaß der Hinweispflichten des Vorsitzenden - Besorgnis der Befangenheit eines Einzelrichters - Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines wesentlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 3
    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.03.1977 - 6 B 38.76
    Auszug aus BVerwG, 29.09.1995 - 11 B 134.95
    Daher muß der Vorsitzende nicht auch die Stellung solcher Anträge anregen, die nach Auffassung des Gerichts offensichtlich unbegründet oder aussichtslos sind (vgl. etwa Beschlüsse vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - und vom 21. März 1989 - BVerwG 2 B 27.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 21 bzw. Nr. 38, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.03.1989 - 2 B 27.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Hinweispflicht

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1995 - 11 B 134.95
    Daher muß der Vorsitzende nicht auch die Stellung solcher Anträge anregen, die nach Auffassung des Gerichts offensichtlich unbegründet oder aussichtslos sind (vgl. etwa Beschlüsse vom 10. März 1977 - BVerwG 6 B 38.76 - und vom 21. März 1989 - BVerwG 2 B 27.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 21 bzw. Nr. 38, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.1960 - I C 128.59

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs von Anwohnern auf Erteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1995 - 11 B 134.95
    Daran mangelt es der Beschwerde, denn das von ihr zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 1960 - BVerwG 1 C 128.59 - (Buchholz 442.15 § 4 StVO Nr. 2 = DVBl 1961, 247) ist nicht zu dem vom Berufungsgericht - zutreffend - als Ermächtigungsgrundlage herangezogenen § 29 Abs. 5 Satz 2 StVZO ergangen, sondern zu der inhaltlich davon abweichenden, allgemeinen Regelung des § 4 StVO a.F. Aus den Darlegungen der Beschwerde läßt sich im übrigen weder auf eine ermessensfehlerhafte Entscheidung der Beklagten im Rahmen des § 29 Abs. 5 Satz 2 StVZO noch auf Fehler des Berufungsgerichts bei der Überprüfung dieser Ermessensentscheidung schließen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2011 - 2 A 547/11

    Anfechtbarkeit der Festsetzungen eines Bebauungsplans i.R.d. Drittanfechtung

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Juli 2007 - 7 B 18.07 -, juris Rn. 5 f., vom 6. Juli 2001 - 4 B 50.01 -, juris Rn. 11, vom 29. September 1995 - 11 B 134.95 -, juris Rn. 2, und vom 14. Februar 1984 - 3 B 111.81 -, juris Rn. 6.
  • VGH Bayern, 19.08.2019 - 8 ZB 19.377

    Straßenreinigungs- und Schneeräumpflicht für einen Gehweg

    Auch wenn die Hinweispflicht gegenüber einem nicht anwaltlich vertretenen Beteiligten weitergehender ist als gegenüber einer durch einen Rechtsanwalt vertretenen Partei, findet sie ihre Grenzen in der richterlichen Neutralitätspflicht gegenüber allen Prozessbeteiligten (vgl. BVerwG, B.v. 29.9.1995 - 11 B 134.95 - juris Rn. 2; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, § 86 Rn. 85).
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